B. Schutz der Zivilbevölkerung

Kontakt

DRK-Ortsverein Landstuhl e.V. Am Feuerwehrturm 6
66849 Landstuhl

Telefon: 06371/64862 (persönlich erreichbar
montags von 20:00 bis 21:30 Uhr,
ansonsten Anrufbeantworter) Telefax: 06371/64862 Mail: ortsverein[at]drk-landstuhl[dot]de

6. Wie müssen Journalisten geschützt werden?

Wenn Journalisten im Kriegsgebiet gefährliche berufliche Aufträge ausführen, gelten sie ebenfalls als Zivilpersonen (Art. 79 I ZP I). Demnach sind sie geschützt, sofern sie nichts unternehmen, was ihren Status als Zivilperson beeinträchtigen könnte (Art. 79 II ZP I). Damit sie sich in Kriegszonen als Journalisten ausweisen können, kann ihnen ein entsprechender Ausweis von der Regierung des Staates, dem sie angehören, ausgestellt werden (Art. 79 III ZP I).